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Good Association Practices

SGAD - SCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT FÜR ANGST & DEPRESSION

Die SGAD bezweckt die Förderung von Aus-, Weiter- und Fortbildungsmassnahmen zu Depressionen, Angststörungen sowie deren Begleiterkrankungen. Die SGAD will Prävention und Gesundheitsförderung unterstützen. In Zusammenarbeit mit Ärzten, Partnern im Gesundheitswesen, Institutionen, Patientenorganisationen und Sponsoren will der Verein zur Weiterentwicklung, Vermehrung und Verbreiterung des Wissens und der Behandlungsmöglichkeiten zum Wohle der Patienten beitragen.

Die SGAD lässt sich in ihrem Wirken ausschliesslich vom formulierten Gesellschaftszweck und gesicherten medizinischen Erkenntnissen leiten.

Die SGAD finanziert sich über Mitgliederbeiträge sowie generelle und projektspezifische Beiträge von Sponsoren. Die Sponsoren ermöglichen damit der SGAD, ihrem gesellschaftlichem Zweck entsprechende Aufgaben zu realisieren.

Mit Sponsoren schliesst die SGAD Verträge über das Sponsoring ab. Der generelle jährliche Sponsorbeitrag in Höhe von CHF 20‘000.- ist ein Beitrag zur Deckung des allgemeinen Aufwands der Gesellschaft sowie zur Realisierung von Projekten. In den Verträgen wird festgehalten, dass das Sponsoring keinen Anreiz darstellen darf, Produkte des Sponsors aus anderen als medizinischen Gründen zu empfehlen, zu erwerben, zu liefern, zu verkaufen oder zu verabreichen.

Im Rahmen der Jahresplanung definiert der Vorstand mit den Sponsoren die zu realisierenden Projekte. Der Einfluss der Sponsoren beschränkt sich auf Input in die organisatorische Planung und die Umsetzung des jeweiligen Projektes.

Projektvorschläge ausserhalb der Jahresplanung müssen vom Vorstand genehmigt werden.

Als Gegenleistung für das Sponsoring bietet die SGAD den Sponsoren folgende Aktivitäten an:

  • Teilnahme als Beisitzer an den Vorstandssitzungen

  • Aufstellung eines Standes an Veranstaltungen der SGAD

  • Abgabe von Publikumsinformationen, welche von der SGAD erarbeitet wurden

  • Erwähnung als Sponsor in den Unterlagen und auf der Webseite der SGAD

  • Erwähnung des Sponsorings in den Unterlagen des Sponsors.

  • Zürich, 1. Januar 2010

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